Historischer Abriss der GAP

Mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurden 1958 in den sogenannten römischen Verträgen unter anderem die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt. Zu dieser Zeit lag die europäische Landwirtschaft infolge des 2. Weltkriegs noch am Boden und die Staaten waren auf Nahrungsmittelimporte angewiesen, um ihre Bevölkerung ausreichend zu ernähren. Dementsprechend groß war der Wunsch, die Abhängigkeit in diesem sensiblen Bereich zu verringern. Ein sehr wichtigstes Ziel der GAP war es daher, mit den Fördermitteln die Produktivität und Rationalisierung voranzutreiben.

Seit den Gründerjahren ist die Europäische Gemeinschaft aber längst mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Zwar gab es mehrfach Versuche, die GAP zu reformieren, doch blieben sie "Flickwerk". Eine Anpassung der Ziele und eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik konnten sie nicht bewirken.


Die wichtigsten Reformen der letzten 20 Jahre:


1) MacSharry-Reform (1992):

Die Mechanismen der GAP bedurften einer „grundlegenden“ Reform, um dem anhaltenden Strukturwandel in der LW entgegenzuwirken. MacSharry wollte „eine ausreichend große Zahl von Landwirten zum Bleiben zu bewegen.“

Teilziele: Öffentliche Gelder für öffentliche Güter, Senkung der Agrarpreise, Ausgleichszahlungen für Einkommensverluste, Förderung von entsprechenden Marktmechanismen, Anerkennung von Leistungen für den Umweltschutz.

Der Ministerrat lehnte diese Ziele jedoch ab.


2) Agenda 2000 unter EU-Agrarkommissar Fischler (1999/2000):

Die Debatte von 1992 sollte sich hier im Kern wiederholen: Der Begriff des „Europäischen Agrarmodells“ -einer multifunktionalen Landwirtschaft-  wird geprägt.

Teilziele: stärkere Marktorientierung, Preissenkungen, Einführung einer Politik für den ländlichen Raum (Schaffung der 2. Säule der GAP), stärkere Einbeziehung von Umweltzielen, Maßnahmen zur verbesserten Lebensmittelsicherheit und Qualität.

Erneut wurden die konsequente Umsetzung der Ziele jedoch vom Ministerrat verhindert.


3) Reform 2003 erneut unter Fischler (2003)

Vorgezogene Reform zur Beschleunigung der Agenda 2000-Maßnahmen und Begrenzung der EU-Agrarausgaben.
 
Wieder galt eine Orientierung an den von 1992 vorgeschlagenen Veränderungen: Direktzahlungen in Form von Preisausgleichszahlungen --> Entkopplung der Direktzahlungen; Bindung der Direktzahlungen an "ordnungsgemäße Produktion" (Hygiene, Umwelt, Tierschutz) = Cross Compliance, Modulation (Transfer von Geldern aus der 1. Säule in die 2. Säule in entspr. Höhe)

Insbesondere letzteres scheiterte erneut vor dem Ministerrat. Zwar war die Reform mit der Entkopplung der Direktzahlungen und Einführung der Cross Compliance ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber sie ging dennoch nicht weit genug. Insbesondere der Transfer von Geldern aus der 1. Säule in die 2. Säule war nach Ansicht der Plattformverbände ungenügend.


4) Health Check (2008)


Hintergrund: Agrarreform 2003 sieht im Jahr 2008 eine Überprüfung der Zielerreichung vor.

Das Missverhältnis zwischen den neuen Herausforderungen und den dazu benötigten Mitteln vergrößert sich zusehends. Die Debatten von 1992, 1999, etc. werden wiederholt. Die 2. Säule soll gestärkt werden. Wegen fehlender zusätzlicher Mittel wird vorgeschlagen, Mittel von der 1. Säule auf die  2. Säule umzuverteilen.

Der Widerstand der Mitgliedstaaten, unter anderem auch aus Deutschland, war so groß, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Mittelumverteilung (von der 1. Säule zur 2. Säule) nicht in der geforderten Höhe durchgesetzt werden konnte.

Das Projekt wird koordiniert von

Weitere Verbände der Agrarplattform