EU-Agrarhaushalt
Die EU-Agrargelder sind in zwei Bereiche aufgeteilt: Zur sogenannten „Ersten Säule“ (mit einem Anteil von ca. 75 %) zählen vor allem die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe sowie die Marktordnungsausgaben für staatlichen Aufkauf, Lagerung und Absatzförderung. Die „Zweite Säule“ der Agrarpolitik (mit einem Anteil von ca. 25%) beinhaltet dagegen die Förderung zur „Ländlichen Entwicklung“ – hierzu zählen Agrarumweltmaßnahmen, die Ausgleichszulage für (naturbedingt) benachteiligte Gebiete, die Förderung von Investitionen und Bildungsmaßnahmen ebenso wie die Unterstützung der Diversifizierung (Erschließung neuer Einkommensquellen) im ländlichen Raum sowie auch die Förderung von lokalen Initiativen zur gemeinschaftlichen und integrierten Entwicklung der Region (LEADER).
Bisher schon lag der Schwerpunkt der Agrarausgaben eindeutig auf der ersten Säule: auf Marktordnung und Direktzahlungen. Das wird nun im aktuellen Finanzrahmen der Jahre 2007-2013 fortgesetzt. Es geht sogar weiter: Mit Beschluss der Staats- und Regierungschefs vom Dezember 2005 wurde die ohnehin schon schwache 2. Säule der Ländlichen Entwicklung weiter gekürzt. Zum Vergleich:
- EU-Mittel für die Ländliche Entwicklung 2000 – 2006: 56 Mrd. Euro
- EU-Mittel für die Ländliche Entwicklung 2007-2013: 44,25 Mrd. Euro (inkl. Modulationsmittel)
EU-Haushaltsentwurf für 2010 – insgesamt 141,5 Milliarden Euro:
Gesamtbetrag für den Agrarhaushalt 2010: 59,5 Milliarden Euro
Davon fließen:
- 73,6 % in Direktzahlungen und andere marktrelevante Ausgaben und
- 26,4 % in die Entwickung des ländlichen Raums
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass im Jahr 2011 die Mittelausstattung für marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Entwicklung des ländlichen Raums im Vergleich zum Jahr 2010 unverändert bleibt.


































